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Gerhard Rößlein, EDV-Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gerhard Rößlein

  1. Allgemeines – GeltungsbereichAGB´s als PDF laden

  2. Angebot – Angebotsunterlagen

  3. Preise – Zahlungsbedingungen

   4. Lieferzeit

  5. Gefahrenübergang – Verpackungskosten

  6. Mängelhaftung

  7. Gesamthaftung

  8. Software

  9. Eigentumsvorbehaltssicherung

 10. Gerichtsstand – Erfüllungsort

 11. Widerrufsbelehrung

 12. Datenschutzerklärung

 13. Export

 14. Haftungsausschluss für fremde Links

 15. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte

 

 1. Allgemeines – Geltungsbereich.topbutton

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt..topbutton

 2. Angebot – Angebotsunterlagen

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sie gelten vorbehaltlich der Lieferfähigkeit unserer Lieferanten, wenn wir mit diesem ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, also unser Einkaufsvertrag kongruent mit dem Verkaufsvertrag ist.

2.2 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigen, bei Dienstleistungen auch durch Erbringung der Leistung.

2.3 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass daraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können..topbutton

 3. Preise – Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager“, ausschließlich Verpackung, Transport und Frachtversicherung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

In allen anderen Fällen behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Wir werden eine entsprechende Änderung des Preises mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich dem Kunden bekannt geben. Ihm steht dann ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisänderung zu.

3.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

3.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht..topbutton

 4. Lieferzeit

4.1 Der Beginn der von uns im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

4.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung gilt vorbehaltlich der Lieferfähigkeit unserer Lieferanten. Ist der Kunde kein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gilt dies nur dann, wenn wir mit unserem Lieferanten ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, also unser Einkaufsvertrag kongruent mit dem Verkaufsvertrag ist. Des weiteren tritt Lieferverzug nicht in Fällen höherer Gewalt ein. Gleiches gilt für den Fall eines nicht vorhersehbaren, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindendes Leistungshindernis. In all diesen Fällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht für ein von uns zu vertretendes Leistungshindernis.

4.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

4.5 Sofern die Voraussetzungen von Punkt 4.4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist...topbutton

4.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im
Sinn von § 286 Absatz 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

4.7 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.8 Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.9 Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.

4.10 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten..topbutton

 5. Gefahrenübergang – Verpackungskosten

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

5.2 Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

5.3 Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde..topbutton

 6. Mängelhaftung

6.1 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, hat diesen der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, sind wir im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

6.4 Wir haften nicht im Falle einer unsachgemäßen Benutzung, Lagerung oder Handhabung von Geräten sowie im Falle von Fremdeingriffen und Öffnung von Geräten. Gleiches gilt, wenn unsere Betriebs- und Wartungsempfehlungen nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen oder Teile ausgewechselt und verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller stellen keinen Mangel der von uns gelieferten Ware dar. Ausgenommen von der Gewährleistung sind außerdem sämtliche dem natürlichen Verschleiß unterliegenden Betriebsmittel sowie Zubehör und sämtliche Folgen chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind..topbutton

6.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.7 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Punkt 6.3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.8 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt im Falle der Garantie oder Arglist.

6.9 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

6.10 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

6.11 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache..topbutton

7. Gesamthaftung

7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Punkt 6. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass durch die Benutzung von gelieferten Geräten und Software Daten weder gelöscht oder anderweitig verloren gehen und dass alle Daten auf Datenträgern so gesichert sind, dass evtl. verlorengegangene Daten wiedergewonnen werden können.

7.2 Die Begrenzung nach Punkt 7.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

7.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen..topbutton

 8. Software

8.1 Wir liefern Software gemäß Lizenzvertrag in zwei Versionen aus:

Standardsoftware wird in der aktuellen Version ausgeliefert (geschlossene Version)

Erweiterte Standardsoftware (d.h. sämtliche Softwareerweiterungen gemäß Vertrag) wird in der Folgeversion zum aktuellen Auslieferungsstand (offene Version) realisiert und geliefert. Die Lieferung dieser Folgeversion erfolgt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Standardsoftware, gelieferte Hardware und erbrachte Dienstleistungen (Beratung, Installation) bezahlt sind.

8.2 Umfang und Leistung der Standardsoftware ergeben sich aus der dem Lizenznehmer im Rahmen des von uns unterbreiteten Angebotes übersandten Produktbeschreibung. Der Lizenznehmer akzeptiert den Leistungsumfang der Programme der Firma Gerhard Rößlein als für seine Zwecke geeignet.

8.3 Wir entwickeln für vom Lizenznehmer vorgegebene Probleme nach dem jeweiligen Stand der Technik zur Zeit des Vertragsschlusses mögliche, zweckmäßige und wirtschaftliche Lösungen (erweiterte Standardsoftware). Der Lizenznehmer legt hierzu ein Pflichtenheft vor. Eigenschaften der erweiterten Standardsoftware gelten nur dann als vereinbart, wenn die Vereinbarung schriftlich erfolgt ist. Individuell erstellte Programme werden dem Lizenznehmer vorgeführt und sind von ihm unverzüglich schriftlich als den vereinbarten Eigenschaften entsprechend zu bestätigen. Werden individuell erstellte Programme trotz Aufforderung nicht entsprechend bestätigt, aber gleichwohl genutzt, so gelten sie vier Wochen nach Übergabe als bestätigt, sofern uns nicht zuvor wesentliche Programmmängel gemeldet werden und eine Bestätigung unter Hinweis auf die Mängel ausdrücklich abgelehnt wird. Zur Eingrenzung etwaiger Mängel obliegen dem Kunden besondere Mitwirkungs- und Prüfungspflichten. Die offene Version ist vom Kunden auf ein separates Verzeichnis zu installieren. Alle wesentlichen Abläufe und Geschäftsprozesse sind vom Kunden im Workflow-Management abzubilden und die Ergebnisse zwischen geschlossener und offener Version abzugleichen. Sämtliche Rechte an den erstellten Programmen verbleiben mit Ausnahme der folgenden Bestimmungen bei uns.

8.4 Standard- und erweiterte Standardsoftware werden dem Lizenznehmer mietweise zu den Mietvertragsbedingungen überlassen mit der Maßgabe, dass ein gültiger Lizenzvertrag unter den Geschäftsbedingungen besteht. Der Mietzins ist entweder in Form von monatlichen Lizenzgebühren oder in Form von einer Einmallizenzgebühr zu Anfang der Nutzung zu entrichten. Bei monatlicher Zahlung endet das Mietverhältnis nach Kündigung unter den Mietvertragsbedingungen. Die Einmallizenzgebühr umfasst den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 5 Jahren. Besteht ein Software-Wartungsvertrag, so verlängert sich der Nutzungszeitraum auf die Laufzeit dieses Vertrages, wenn nicht der Lizenzvertrag nach den Mietvertragsbedingungen gekündigt wird. Um die laufende Pflege und Funktionstüchtigkeit der Programme gewährleisten zu können, sollte gleichzeitig mit dem Mietvertrag auch ein Software-Wartungsvertrag abgeschlossen werden.topbutton

 9. Eigentumsvorbehaltssicherung

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

9.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt...topbutton

9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

9.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum kostenfrei für uns.

9.7 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

9.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns...topbutton

 10. Gerichtsstand – Erfüllungsort

10.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

10.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort..topbutton

 11. Widerrufsbelehrung

11.1 Widerrufsrecht

Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: .topbutton

  • Gerhard Rößlein
     EDV-Dienstleistungen
     Mittelstraße 33
     96052 Bamberg
     Fax: 0951/9684304
     E-Mail:
    info@edv-roesslein.de
  • 11.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile, Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von uns empfangene Leistung oder Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketfähige Ware wird beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.

Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,-- Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

Das Widerrufsrecht besteht nicht für

  • -Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
  • -Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind,
  • -Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte.

Ende der Widerrufsbelehrung

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 12. Datenschutzerklärung

12.1 Wir verwenden die vom Kunden mitgeteilten Daten gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.

12.2 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge verwendet.

12.3 Willigt der Kunde ein, so können wir bei dem kontoführenden Kreditinstitut des Kunden zwecks Bonitätsprüfung allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte einholen, soweit dies im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrags/Auftrags erforderlich ist.

12.4 Sämtliche uns übermittelten personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne die schriftliche Einwilligung des Kunden Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.

12.5 Die Internetseiten verwenden an mehreren Stellen so genannte Cookies. Sie dienen dazu, unser Webseite  benutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session- Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. topbutton

 13. Export

Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft.

 14. Haftungsausschluss für fremde Links

Wir verweisen auf unseren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle Links gilt: Die Firma Gerhard Rößlein erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der verlinkten Seiten Dritter auf www.edv-roesslein.de und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, die zu den Links führen.

 15. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte.topbutton

15.1 An den Liefer- und Vertragsprodukten inklusive Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte der Firma Gerhard Rößlein, anderer Hersteller und Lizenzgeber. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Liefer- oder Vertragsprodukten dürfen vom Käufer nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden.

15.2 Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird für diese dem Käufer ein Nutzungsrecht wie folgt eingeräumt:

15.2.1 Der Kunde darf die Software auf einer Datenverarbeitungseinheit zu nutzen. „Nutzen“ umfasst das vollständige oder teilweise Einspeichern der Programme und der Datenbestände in die bestimmte Datenverarbeitungseinheit, die Ausführung der Programme, die Verarbeitung der Datenbestände.

15.2.2 Kopien (Ganz- oder Teilkopien) dürfen nur zur Sicherung oder Archivierung angefertigt werden. Evtl. angebrachte Schutzrechtsvermerke müssen mitkopiert werden. Auch diese Kopien dürfen nur auf dem „Erstsystem“ genutzt werden. Soweit bestimmte Programme Vorkehrungen enthalten, die ein Kopieren unmöglich machen, sind diese besonders gekennzeichnet.

15.2.3 Wenn die bestimmte Dateneinheit vorübergehend ausfällt oder nicht einsatzfähig ist, darf die Software vorübergehend bis zur Wiederherstellung dieser Dateneinheit, auf einem Ersatzsystem eingesetzt werden. Soweit die Software Vorkehrungen enthält, die eine solche Übertragung von einem System auf ein anderes unmöglich macht, ist diese gekennzeichnet...topbutton

15.2.4 Es dürfen keine Kopien der Software für Zweit- oder Mehrsysteme angefertigt werden.

15.2.5 Originalsoftware oder Kopien dürfen nicht an Dritte weitergegeben, veräußert oder sonst zugänglich oder benutzbar gemacht werden. Dritte in diesem Sinne sind auch Tochtergesellschaften und Erwerber im Falle eine Gesamt- oder Teilveräußerung des Unternehmens des Kunden.

15.2.6 Bei Nutzungsende sind die überlassenen Programme nebst Unterlagen einschließlich gefertigter Duplikate unaufgefordert zurückzugeben bzw. zu vernichten. Im Falle der Vernichtung ist hierüber ein ausreichender Nachweis zu erbringen.

15.3 Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen erlöschen alle zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt von uns erworbene Softwarenutzungsrechte. Die gesamte Originalsoftware ist mit allen Kopien unverzüglich an uns kostenfrei zurückzugeben. Eine Entschädigung für die zurückgegebene Software erfolgt nicht.

15.4 Des weiteren hat der Kunde bei Verstößen gegen diese Bestimmungen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Wir sind berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der fünffachen Software-Einmallizenzgebühr zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden in dieser Höhe tatsächlich nicht entstanden ist.

15.5 Die Firma Gerhard Rößlein wird den Kunden bei der Verletzung von Schutzrechten Dritter freistellen, sofern der Kunde die Firma Gerhard Rößlein von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und der Firma Gerhard Rößlein alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Die Firma Gerhard Rößlein wird dem Kunden darüber hinaus entweder das Recht zum weiteren Gebrauch der Software verschaffen oder die Software derart ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird bzw. die Software zurücknehmen und die an die Firma Gerhard Rößlein entrichtete Lizenzgebühr abzüglich eines die Nutzungszeit der Software berücksichtigenden Betrags erstatten. In diesem Fall wird eine Nutzungszeit von fünf Jahren angesetzt. Die genannten Verpflichtungen der Firma Gerhard Rößlein bestehen nicht, wenn der Kunde von der Firma Gerhard Rößlein geliefertes Lizenzmaterial abändert oder in einer nicht in Dokumentationen der Firma Gerhard Rößlein beschriebenen Weise verwendet oder nicht mit von der Firma Gerhard Rößlein gelieferten Produkten eingesetzt wird..topbutton

 

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Copyright © 2002 - 2012 Gerhard Rößlein, EDV-Dienstleistungen              Stand: Mittwoch, 11. April 2012

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